Honorar

Für eine Erstanamnese berechne ich zwischen 130 und 165 €, für Infusionstherapien oder andere Behandlungsserien erstelle ich Ihnen gerne einen individuellen Kostenvoranschlag. Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Da dieses Gebührenverzeichnis aus dem Jahre 1985 stammt, werden nicht aufgeführte Leistungen analog abgebildet und die Abrechnungsziffern ggf. mit erhöhtem Steigerungsfaktor abgerechnet.

Die Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung einreichen. Da sich eine Erstattung meist auf die Sätze der Gebührenordnung beschränkt, kann eine komplette Rückerstattung nicht garantiert werden. Bitte rechnen Sie damit, dass evtl. nicht alle Kosten übernommen werden und erkundigen Sie sich ggf. vor der Behandlung wegen einer Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

Bitte beachten Sie, dass unabhängig von der Leistungserstattung der komplette Betrag zur Begleichung fällig wird.

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen erfolgt leider nicht.